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Service von A-Z

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Voraussetzung für die Aufnahme ist eine unheilbare Erkrankung, die fortschreitend verläuft und bereits das Stadium einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder Monaten erreicht hat. Zudem muss eine palliativ-medizinische/pflegerische Behandlung notwendig sein und ein Pflegegrad vorliegen.

Für die Aufnahme im Hospiz benötigen die Gäste eine ärztliche Hospiznotwendigkeitsbescheinigung.

In der Regel gibt es in unserem Hospiz keine festen Besuchszeiten.

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Sozialversicherung in voller Höhe übernommen. Die Gäste müssen keine Zuzahlung leisten. Bei privat Versicherten gelten zum Teil individuelle Regelungen. Bitte besprechen Sie diese im Vorfeld mit ihrem Versicherungsträger.

Es ist sinnvoll eine Patientenverfügung zu erstellen, damit sowohl Angehörige als auch Hospiz-Mitarbeitende den Willen des Gastes kennen. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Jedes Zimmer ist mit einem TV Gerät, Receiver und DVD-Player ausgestattet. Auf Wunsch können Sie gerne Ihr eigenes Gerät mitbringen.

Für den Aufenthalt im Hospiz wird ein Hospizvertrag abgeschlossen.

Es können Situationen entstehen, in denen Gäste im Hospiz Ihre Interessen nicht mehr vertreten können. Wir empfehlen daher, eine Vertrauensperson mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht auszustatten. Mehr darüber erfahren Sie hier: www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html

Im GFO Hospiz Vinzenz Pallotti steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung.